Gesetzliche Anforderungen erfüllen - Haftungsrisiken minimieren
Gesetzliche Anforderungen erfüllen - Haftungsrisiken minimieren
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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN AM ARBEITSPLATZ.
 

•   Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
•   Minimierung von Haftungsrisiken 
•   Optimierung betrieblicher Abläufe 
•   Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Gesundheit

 

Status quo
Die aktuelle Arbeitswelt ist mittlerweile von einem schnellen Strukturwandel geprägt, der für viele Beschäftigte mit erheblichen Veränderungen im Hinblick auf Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, fehlende Kommunikation und weiteren Belastungen am Arbeitsplatz verbunden ist.
In der Vergangenheit  wurde der Fokus im Bereich des Arbeitsschutzes hauptsächlich auf Präventionsmaßnahmen in Sachen Unfallverhinderung, oder Vermeidung psychischer Belastungen wie Lärm, schwerer körperlicher Arbeit, oder Kontakt mit Gefahrstoffen usw., gelegt. Heutzutage aber nimmt in steigendem Maße neben diesen Belastungen die Gefährdung von Beschäftigten durch psychische Fehlbelastungen und Stress am Arbeitsplatz immer größeren Raum ein.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass vielfach die vom Beschäftigten individuell erlebten Belastungen am Arbeitsplatz in den wenigsten Fällen direkt zu psychischen Erkrankungen führen. Wahrgenommen werden sie dagegen eher in Form von psychosomatischen Krankheitsbildern wie z. B. Rückenschmerzen, Bluthochdruck oder Magenbeschwerden. Deshalb wird davon ausgegangen, dass die anfallenden Fehlzeiten verursacht durch psychische Belastungssituationen sogar noch weitaus höher sind. Außerdem ist zusätzlich der sogenannte Präsentismus, das Unterdrücken und Arbeiten trotz Beschwerden, bei vielen Beschäftigten aufgrund der unsicheren Arbeitsmarktlage weit verbreitet. 
 

Gesetzliche Auflage
Seit dem 01. Januar 2014 sind alle Arbeitgeber nach den §§ 4-6 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet zur Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen. Diese Pflicht stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. 

 

Die Herausforderung – dringlich
Die Vorgehensweise ist häufig unklar, aber eine Nichterfüllung der Auflagen in Verbindung mit einer psychischen Erkrankung eines Beschäftigten, kann zu empfindlichen Strafen durch die Gewerbeaufsicht und schlimmstenfalls zu Regressforderungen seitens der Kranken-, Renten- und Unfallversicherer führen.

 

Unsere Lösung: 
Das Rundum-Sorglos-Paket auf wissenschaftlich fundierter Basis

Als Expertenteam, das seit über 20 Jahren in Bereichen des Gesundheitswesens arbeitet, bieten wir Ihnen einen Rundum-Service zur Stärkung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz. Zusammen mit unserem starken wissenschaftlichen Partner, dem IfeS "Institut für empirische Soziologie" - an der Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen-Nürnberg, bieten wir derzeit ein Modell an, welches einzigartig ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir unterstützen Sie dabei, die psychische Gefährdungsbeurteilung erfolgreich zu realisieren – mit effizientem Vorgehen, klar kalkulierbarem Aufwand und überschaubaren Kosten.

Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch!
 

Rufen Sie uns an unter: + 49 / (0) 86 52 - 601 33 53,
oder schicken Sie uns
alternativ eine EMAIL.

 

 

Ihr Nutzen
•    Lösungen, die exakt den Vorgaben der Gewerbeaufsicht entsprechen.

•    Auf Wunsch, von der Beurteilung über die Dokumentation bis zu den Maßnahmen
      alles aus einer Hand.

•    Sie profitieren von unserer Expertise im Gesundheitswesen, aus mehr als 20 Jahren
      Erfahrung.

•    Maßgeschneiderte Leistungen auf Ihr Unternehmen abgestimmt.

•    Experten und Unterstützer, die selbst Unternehmer sind und somit die Sichtweise des
     Arbeitgebers kennen und teilen.

•    Datensicherheit und Erfahrung im Bereich wissenschaftlicher Auswertungen auf der Basis
     von 65 Jahren Erfahrung 

 

 

 

 

 

 

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